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[zurück] [weiter] >Home >Einzelthemen KonTraG Das Kapitalgesellschaften betreffende "Gesetz zur Kontroll- und Transparenz im Unternehmensbereich" wurde 1998 verabschiedete. KonTraG ist kein eigenständiges Gesetz sondern ein Rahmengesetz, mit dem mehrere Gesetze geändert wurden. Dieses betrifft u. a. das Aktiengesetz (AktG), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Genossenschaftsgesetz, das GmbH-Gesetz sowie die Einführungsgesetze zum AktG und zum HGB. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Kapitalgesellschaften hierin verpflichtet werden, innerhalb des Jahresabschlusses nunmehr "auch auf die Risiken der künftigen Entwicklungen einzugehen", die sich wesentlich auf Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens auswirken können. Gefordert ist somit ein ganzheitliches Risikomanagement. Dabei müssen u. a. auch innerhalb der operationellen Risiken die Auswirkungen betrachtet werden, die im Bereich der Informationstechnologie durch externe oder interne Angriffe (Zerstörung, Diebstahl oder Verfälschung von Informationen) entstehen können. Bei einem fehlenden Risikomanagement kann dieses Gesetz für die Geschäftsführung, Vorstand bzw. Aufsichtsrat kritisch werden: Sie können im Schadensfall für diesen persönlich belangt werden und haften dabei mit ihrem Privatvermögen. |
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