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Basel II + III

Unter dem Begriff "Basel II" wird das Konsultationspapier des BCBS verstanden, welches eine Neuregelung der Eigenkapitalanforderung von Krediten durch Banken behandelt. Dieses soll zu einer Stabilisierung international tätiger Banken führen, indem die Banken für die Kredite je nach Kreditrisiko einen entsprechenden Eigenkapitalanteil zur Kreditabsicherung vorsehen müssen. Die Höhe der Kreditzinsen hängt somit von der Risikoeinstufung des Kreditnehmers ab. Diese Risiken werden durch ein Rating des Unternehmens bewertet. Hierzu gehören z.B. auch operationelle Risiken (OpRisk) die durch die IT entstehen.

Die Eigenkapitalanforderung ist der Betrag, den Banken zur Absicherung ihrer Kredite hinterlegen müssen. Nach der Vorgängerregelung (Basel I) betrug dieser unabhängig vom Kreditrisiko 8 Prozent. Nach Basel II hängt der Hinterlegungsbetrag von der Risikoeinstufung des Kreditnehmers ab.

Bei Krediten spielten bisher persönliche Beziehungen zu den Verantwortlichen des Kreditinstitutes eine Rolle. Nach Basel II wird aber vorgeschrieben, das Kreditanträge immer von einem zweiten Sachbearbeiter verantwortlich mit abgezeichnet werden müssen. Und dieser muss neutral sein; er darf sonst in keiner Beziehung zu dem Kreditnehmer stehen.

Es wird vom Kreditnehmer im starken Maße eine Transparenz gefordert. Dabei ist es wichtiger als bisher, dass dieser sich auf das Gespräch entsprechend vorbereitet. Eigene Risiken ggf. vorher zu mindern bzw. diese zumindest bewerten zu können, ist schon für das Erstgespräch sehr wichtig. Hierbei können auch externe unabhängige Berater helfen.

Ab 2007 sind die Finanzinstitute verpflichtet, bei einer Kreditvergabe die Vorgaben von Basel II anzuwenden. Und ab 2013 werden die noch weiter verschärften Vorgaben von Basel III schrittweise eingeführt.

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Letzte Änderung: 22-03-2015
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